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Herstellergarantie

Herstellergarantie und Meisterservice*

In der Vergangenheit gab es viele Unsicherheiten bei unseren
Autofahrern, unteranderem durch Publikation der Automobilhersteller. Sie
als Autofahrer, sind oftmals zu Service - oder Inspektionsterminen zu
Vertragswerkstätten gefahren. Durchaus sind Ihnen als Kunde, laut
EU-Kommission eindeutig Mehrkosten endstanden.

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Autokunden
gestärkt. Er entschied, dass nach EU-Kommission mit der GVO 461/2010 Sie
Ihre Garantie auch dann behalten, wenn die Fahrzeuge nicht in den Vertragswerkstätten der Hersteller gewartet werden.

Für Sie als Autofahrer bedeutet das, dass Sie uns von Beginn an, mit der
Betreuung Ihres neuen Fahrzeuges beauftragen können, ohne dass sich für
Sie im Falle eines Gewährleistungs- / Garantiefalls Probleme mit dem
Vertragshändler oder Hersteller ergeben!

Wir bieten Ihnen:

  • Service
  • Wartung
  • Inspektion



  1. Sie möchten weitere Services Ihres Autohauses vorstellen, wie zum Beispiel Garagenleistungen? Hier ist dafür Platz:

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